Menschen wollen sich fair, zugehörig und gleich behandelt fühlen


Wenn wir davon sprechen, dass alle Menschen gleich sind, dann sprechen wir unmittelbar den Kern, den Wert eines Menschen an. Als Person kann ich mich nur dann fair, zugehörig und gleich behandelt fühlen, wenn mein Wert als Mensch nicht in Frage gestellt wird.


Diskriminierung hat viele Gesichter

Da wir uns von Mensch zu Mensch glücklicherweise unterscheiden – Vielfalt ist besser als Einfalt – neigen manche Zeitgenossen leider dazu, daraus für sich einen höheren menschlichen Wert abzuleiten. Sie behandeln andere Menschen in einer diskriminierenden Weise "von oben herab", anzüglich, beleidigend oder streuen Gerüchte. Oft "schneiden" sie Ihre Opfer, indem sie ihnen z.B. wichtige Informationen vorenthalten oder diese nicht vollständig in das Team integrieren. Die Bandbreite geht von körpersprachlichem Fehlverhalten, über Ausgrenzung bis zu verbalen Verletzungen und tätlichen Auseinandersetzungen.


Es geht um Macht

Selten spielt dabei eine körperliche Überlegenheit die Rolle. Meistens sind es die Machtverhältnisse, die eine Person für sich ausnutzt. Wo sich Macht auf unlautere Weise gegen andere Menschen richtet, entsteht bei den Betroffenen Ohnmacht, denn diese fühlen sich in solchen Situation tatsächlich ohne Macht. Nicht immer haben sie daher den Mut, Hilfe zu holen oder darüber zu sprechen. Kollegen und Vorgesetzte sollten deshalb sensibel auf Anzeichen von Diskriminierung, Mobbing, Sexismus und anderen Arten von Ungleichbehandlung reagieren.


Keine Toleranz gegenüber "Nicht-Toleranten"

Diese oft sehr subtil verlaufenden Konfliktmuster, die zudem lange Zeit schwelen und unter der Oberfläche ablaufen können, richten in Betrieben einen gehörigen Schaden durch die Lähmung von Arbeitskraft an, der schnellstens beseitigt werden muss. Darüber hinaus sind Unternehmer und Führungskräfte verpflichtet, Hinweisen gegen Ungleichbehandlung und Mobbing unverzüglich nachzugehen, um die Opfer rasch zu schützen (siehe Spalte rechts).


Bei der Aufarbeitung ist sehr viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung im Umgang mit diesen Themen erforderlich. Da es mein Anliegen und meine Berufung ist, Selbstwerte und Firmenwerte zu sichern, nehme ich mich gerade diesem Bereich mit sehr großer Sorgfalt und Durchsetzungskraft an.


Zögern Sie bitte nicht, mich gleich zu kontaktieren, wenn Sie die geschilderten Probleme nachvollziehen können. Sehr gerne helfe ich Ihnen mit Rat und Tat aus dem Problem-Strudel heraus.

 

Schreiben Sie mir, dann lösen Sie schnellstmöglich etwaige Ungleichbehandlungen in Ihrem Unternehmen und vermeiden ggfs. teure Konfliktkosten und Rechtsstreitigkeiten.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG

(früher: Antidiskriminierungsgesetz) sieht in § 12 besondere Verpflichtungen des Arbeitgebers vor.


Zur Verdeutlichung hier ein Auszug aus dem Gesetz:


"§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


(...)


§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in §1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen.

(2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz 1.

(...)"


Das AGG finden Sie hier auf den Seiten des BMJ (externer Link).

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